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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2020 LL / Vorwort

Vorwort

In diesem Jahresbericht erfahren Sie,
was wir im Jahr 2020 gemacht haben.

Sie können alles auf den nächsten Seiten lesen.

Hier beschreiben wir ein paar Dinge,
die im Jahr 2020 besonders wichtig für uns waren:

#rechtehatsie Abschlusstagung

Am 5. März 2020 haben wir eine große Fachtagung gemacht:

Das war der Titel der Fachtagung:

#rechtehatsie Die UN-Frauenrechtskonvention
als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen.

Neue Seminare für das Internet

Im Jahr 2020 durften wir keine Seminare mit vielen Personen in einem Raum machen.
Wir mussten die Seminare im Internet machen.
Das war neu für uns.
Aber es hat gut funktioniert.

Wir haben dann 2 neue Seminare entwickelt,
die besonders geeignet sind für das Internet:

Ein Seminar heißt:

Einführung in das Antidiskriminierungs-Recht

Das zweite Seminar heißt:

Klagsfit in 3 Stunden!

Viele Personen aus unseren Mitglieds-Vereinen haben sich für diese Seminare angemeldet.
Die Seminare im Internet haben einen Vorteil:
Personen aus verschiedenen Bundesländern können das Seminar machen
und müssen nicht dafür nach Wien fahren.

Rechts-Durchsetzung

Rechts-Durchsetzung heißt, dass wir Diskriminierungs-Fälle zu Gericht bringen.
Das ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit beim Klagsverband.

Wir haben gemeinsam mit unseren Mitglieds-Verein migrare einen Fall vor Gericht gebracht:
Bei dem Fall geht es um einen Mann,
der aus einem Drittstaat kommt.
Das bedeutet, er kommt nicht aus Österreich und er kommt nicht aus der Europäischen Union.
Der Mann wohnt in Ober-Österreich.
Er hat beim Land Oberösterreich um Wohn-Beihilfe angesucht.

Diese Klage haben wir für einen türkischen Staatsbürger gemacht.
Er wohnt in Ober-Österreich.
Er hat Wohn-Beihilfe beantragt.

Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich sagt:
Wer nicht gut Deutsch spricht,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.

Das Land Oberösterreich hat den Mann anders behandelt,
weil er türkischer Staatsbürger ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe,
auch wenn sie nicht gut Deutsch sprechen können.

Das Landesgericht Linz hat gesagt:
Das ist eine Diskriminierung.
Das Land Ober-Österreich hat gegen diese Entscheidung berufen.

Nun hat das Landesgericht Linz einige Rechtsfragen
an den Europäischen Gerichtshof in Zusammenhang
mit dem Verfahren gestellt.

Wir warten auf die Antwort des Europäischen Gerichtshofs.
Wenn der Europäische Gerichtshof sagt,
Personen aus allen Ländern müssen bei der Wohn-Beihilfe gleich behandelt werden,
dann müssen sich die österreichischen Bundesländer etwas überlegen.

Neue Internet-Seite

Wir haben unsere Internet-Seite neu gemacht
und alle Inhalte übersichtlich angeordnet.
Wir wollen, das man unsere Internet-Seite
auch auf dem Handy oder dem Tablet gut lesen kann.

AEP-Informationen

Am Ende des Jahres haben wir uns dann über die AEP-Informationen gefreut.
Das ist ein Heft vom Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft in Tirol.
Das Heft erscheint 4 mal im Jahr
und beschäftigt sich jedes Mal mit einem anderen Thema.

In dem Heft kann man die Vorträge und Diskussionen von unserer Fachtagung

#rechtehatsie Die UN-Frauenrechtskonvention
als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen.

nachlesen.



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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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