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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2020 LL / Staatsbürgerschafts-Diskriminierung

Staatsbürgerschafts-Diskriminierung

Seit dem Jahr 2018 beschäftigen wir uns mit dieser Frage:

Dürfen Personen, die nicht aus Österreich oder der Europäischen Union kommen,
bei Sozial-Leistungen benachteiligt werden?

Dieses Problem kann man auch Staatsbürgerschafts-Diskriminierung nennen.
Personen werden diskriminiert, weil sie nicht die richtige Staatsbürgerschaft haben.

Wir haben gemeinsam mit unseren Mitglieds-Verein migrare einen Fall vor Gericht gebracht:
Bei dem Fall geht es um einen Mann,
der aus einem Drittstaat kommt.
Das bedeutet, er kommt nicht aus Österreich und er kommt nicht aus der Europäischen Union.
Der Mann wohnt in Oberösterreich.
Er hat beim Land Oberösterreich um Wohn-Beihilfe angesucht.

Warum haben wir geklagt?

Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich sagt:
Wer nicht gut Deutsch spricht,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.

Das Land Oberösterreich hat den Mann anders behandelt,
weil er türkischer Staatsbürger ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe,
auch wenn sie nicht gut Deutsch sprechen können.

Das Landesgericht Linz hat gesagt:
Das ist eine Diskriminierung.
Das Land Ober-Österreich hat gegen diese Entscheidung berufen.

Nun hat das Landesgericht Linz einige Rechtsfragen
an den Europäischen Gerichtshof in Zusammenhang
mit dem Verfahren gestellt.

Wir warten auf die Antwort des Europäischen Gerichtshofs.
Wenn der Europäische Gerichtshof sagt,
Personen aus allen Ländern müssen bei der Wohn-Beihilfe gleich behandelt werden,
dann müssen sich die österreichischen Bundesländer etwas überlegen.

Wichtige Entscheidung

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ist sehr wichtig,
weil es für viele ältere oder kranke Personen nicht möglihc ist,
den Deutsch-Nachweis zu erbringen.

Die Sozial-Leistungen sollen aber helfen,
wenn Personen zu wenig Geld haben.
Sie dürfen nicht von der Staatsbürgerschaft abhängen.

Was war vorher?

Wir haben schon einmal eine Person aus Oberösterreich vor Gericht unterstützt,
die keine Wohn-Beihilfe bekommen hat.
Das war im Jahr 2017.

Diese Klage haben wir für eine
türkische Staatsbürgerin gemacht.
Sie wohnt in Oberösterreich.
Wir haben schon letztes Jahr
ein Gerichts-Verfahren für sie gemacht.
Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich zu der Frau gesagt hat:
Wer nicht arbeitet,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.
Aber das Land Oberösterreich hat die Frau anders behandelt,
weil sie türkische Staatsbürgerin ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe
auch wenn sie nicht gearbeitet haben.
Das Gericht hat nun zum 2. Mal gesagt:
Das ist eine Diskriminierung.
Das Land Oberösterreich muss türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
gleich behandeln wie Österreicherinnen und Österreicher.

Was hat das Gericht gesagt?

Das Gericht hat gesagt, das ist eine Diskriminierung.
Das Land Oberösterreich hat deshalb die Regeln für die Wohn-Beihilfe verändert:
Alle Personen müssen nun gleich lang gebarbeitet haben,
egal woher sie kommen.

Aber ab dem Jahr 2018 hat das Land Oberösterreich verlangt,
dass die Personen Deutsch können,
um die Wohn-Beihilfe zu bekommen.

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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
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