Dieses Thema begleitet den Klagsverband mittlerweile seit mehreren Jahren. Der Rechtsstreit um den Ausschluss von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen von der oberösterreichischen Wohnbeihilfe steht auch stellvertretend für die politische Frage, wie das Menschenrecht auf Wohnen verwirklicht und wie struktureller Rassismus rechtlich begreifbar wird.
Schon 2017 ist es dem Klagsverband gelungen, in einem Verfahren gemeinsam mit dem Verein migrare in Linz eine diskriminierende Bestimmung für den Erhalt der oberösterreichischen Wohnbeihilfe zu Fall zu bringen. Seit 2018 müssen Drittstaatsangehörige nun aber Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Auch diese Bestimmung hat der Klagsverband eingeklagt.
2021 hat das Landesgericht Linz dann, nach einer zunächst vielversprechenden Entscheidung des EuGH, entschieden, dass es sich beim Fall eines türkischen Staatsbürgers, der kein Deutschzertifikat nachweisen konnte, nicht um eine Diskriminierung nach dem oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz handelt.
Die nächste, entscheidende Frage ist nun, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung im Sinne der langfristig-Aufenthaltsberechtigten-Richtlinie handelt und der Nachweis von Deutschkenntnissen daher gegen die Richtlinie verstößt. Das hat das Landesgericht nämlich in seinem Urteil nicht berücksichtigt, obwohl diese Frage auch bei der Anfrage an den EuGH im Mittelpunkt gestanden ist. Der Klagsverband wird weitere Verfahren unterstützen, um dies rechtlich zu klären.