Gesetze können Diskriminierung bekämpfen, aber auch bewirken. Mit seinen Stellungnahmen partizipiert der Klagsverband aktiv an politischen Prozessen und versucht, die Gesetzgebung im Sinne umfassender Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik zu beeinflussen. Die besondere Stärke des Klagsverbands in diesem Bereich liegt darin, Diskriminierungsaspekte auch in Gesetzen zu erkennen, die nicht vordergründig der Gleichstellungsgesetzgebung zuzuordnen sind. In den vergangenen Jahren haben wir auch vermehrt mit Schattenberichten zu internationalen Konventionen und Monitoringprozessen einen Beitrag zur Entwicklung menschenrechtlicher Standards geleistet. Der Klagsverband ist auch in das laufende Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden, als Mitglied des Unabhängigen Monitoringausschusses des Bundes, der Wiener Monitoringstelle und des Niederösterreichischen Monitoringaussschusses.
2021 haben wir folgende Stellungnahmen abgegeben:
- Stellungnahme zum Tiroler Gleichbehandlungsgesetz 2005
- Stellungnahme zur Burgenländischen Landtags- und Gemeindewahlordnung
- Stellungnahme zum Wohnungseigentumsgesetz
- Stellungnahme zum oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz
- Stellungnahme zum Wiener Fischereigesetz
- Stellungnahme zum Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz
- Stellungnahme zum Staatsbürgerschafts- und Symbole-Gesetz
Weiters haben wir einen Beitrag zum NAP Behinderung verfasst.