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Aktuelle Seite: Start / Über uns / Jahresberichte / Jahresbericht 2021 / Verbandsklage Inklusive Bildung

Verbandsklage Inklusive Bildung

Verschiedene Schüler*innen in einer Schulklasse, ein Rollstuhlfahrer.
Verschiedene Schüler*innen in einer Schulklasse, ein Rollstuhlfahrer. Foto: Andi Weiland, Gesellschaftsbilder

Dieses Thema ist mit einer Premiere verbunden: Zum ersten Mal wurde in Österreich von der Möglichkeit einer Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Gebrauch gemacht. Der Klagsverband hat diese Verbandsklage im Juli 2021 eingebracht. Während sonst nach dem BGStG lediglich Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen können, ermöglicht die Verbandsklage diskriminierende Bestimmungen für ganze Personengruppen zu Fall zu bringen.

Die Verbandsklage zu bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz an Bundesschulen ist auch ein sehr gutes Beispiel für ein starkes Klagsverbands-Netzwerk. Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Der Sachverhalt

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Für die Eltern dieser Kinder bedeutet das oft, einen jahrelangen zermürbenden Kampf mit den Behörden zu führen, damit ihr Kind in der Schule Unterstützung erhält.

Mit der Klage will der Klagsverband nun erreichen, dass alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen, denn Inklusion in der Schule ist ein Menschenrecht und nicht zuletzt in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und darf nicht vom Engagement der Eltern abhängen.

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Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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