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Aktuelle Seite: Start / News / Klage gegen Bildungsministerium: Klagsverband bringt erstmals in Österreich Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein

Klage gegen Bildungsministerium: Klagsverband bringt erstmals in Österreich Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein

15. Juli 2021 von Daniela Almer

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen.

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen.

Kinder in einer Schulklasse.
Foto: Andi Weiland/Gesellschaftsbilder

Nach einer gescheiterten Schlichtung mit dem Bildungsministerium hat der Klagsverband nun am Landesgericht Wien eine Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht. Gegenstand der Klage ist die Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben.

„Obwohl sich Österreich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, allen Kindern denselben gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewähren, unterscheidet das Bildungsministerium zwischen Schüler*innen mit Körperbehinderungen und Schüler*innen mit anderen Formen von Behinderung“, erklärt Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband die Ausgangslage.

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Für die Eltern dieser Kinder bedeutet das oft, einen jahrelangen zermürbenden Kampf mit den Behörden zu führen, damit ihr Kind in der Schule Unterstützung erhält.

„Mit der Klage wollen wir erreichen, dass alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen und das Ministerium das Rundschreiben dahingehend ändert“, erklärt Theresa Hammer und fährt fort: „Persönliche Assistenz ist eine Maßnahme, die für alle verfügbar sein muss, die sie brauchen und darf nicht vom Goodwill eines Amtes und vom Engagement der Eltern abhängen.“

„Von einer inklusiven Bildungslandschaft könnten wir deshalb in Österreich leider trotzdem noch lange nicht sprechen“, stellt Hammer klar, „aber es wäre eine weiterer Puzzlestein auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihre Rechte wahrnehmen können.“

Breites Bündnis

Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Diese breite Unterstützung zeigt auch, wie groß der Ärger bei den betroffenen Schüler*innen, ihren Eltern und einschlägigen Organisationen bereits ist, weil das Thema Inklusive Bildung vom Bildungsministerium trotz aller menschenrechtlicher Vorgaben in der Praxis nicht ernst genommen wird.

Diskriminierung über den Einzelfall hinaus bekämpfen

Der Klagsverband hat das Recht Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsrecht (BGStG) zu führen. Während sonst nach dem BGStG lediglich Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen können, ermöglicht die Verbandsklage diskriminierende Bestimmungen für ganze Personengruppen zu Fall zu bringen.

Das ist Artikel 1 von 5 zur Verbandsklage.

Sie wollen sich weiter über die Verbandsklage informieren? Dann lesen Sie auch:

Artikel 2/4: Parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz

Artikel 3/4: Klagebeantwortung des Bildungsministeriums

Artikel 4/4: Klagsverband offen für „Sondierungsgespräche“

Artikel 5/5: Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht

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