Der Klagsverband führte eine strategische Klage gegen die Stadt Wien wegen zu wenig Ressourcen zur Unterstützung für Kinder mit Behinderung im verpflichtenden Kindergartenjahr. Anlass war der Fall der Familie Hermann (Ö1 berichtete).

Anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens 20 Stunden pro Woche durfte Alex, der Sohn der Familie Herrmann, den Kindergarten nie mehr als ein bis zwei Stunden pro Tag – also maximal zehn Stunden in der Woche – besuchen. Der Grund dafür war eine psychosoziale Behinderung, die eine besondere Betreuung erfordert hätte. Eine Betreuung, für die es seitens der Stadt Wien kein Geld gab. Am Ende des verpflichtenden Kindergartenjahres wurde Alex als nicht schulreif eingestuft. Nur dank großer persönlicher und finanzieller Anstrengungen seiner Eltern wurde Alex inzwischen Regelschüler in einer Volksschule.
Alex ist kein Einzelfall. In Wien fehlen nach Angaben der Stadt rund 500 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen. Daher hat der Klagsverband den Fall übernommen und als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung gemäß dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz vor Gericht gebracht. Denn der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar bereits mehrfach festgehalten, dass mangelnde finanzielle Ausstattung von Schulen kein Argument für die Diskriminierung von Kindern mit Behinderung bei der Teilnahme am Unterricht ist. Für die Elementarpädagogik in Kindergärten gibt es bislang jedoch keine solche eindeutige Entscheidung.
Vor dem Bezirksgericht ist die Stadt jedoch mit der Familie einen Vergleich eingegangen und hat eine finanzielle Entschädigung bezahlt. Dadurch kam es leider zu keinem Urteil in der Angelegenheit, auf das sich hunderte andere Familien mit Kindern mit Behinderung in Wien berufen hätten können.

