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Aktuelle Seite: Start / News / Kommentar: Versteckte ethnische Diskriminierung im ORF-Publikumsrat

Kommentar: Versteckte ethnische Diskriminierung im ORF-Publikumsrat

7. Juni 2026 von Thomas Mördinger

Die Konfessionsfreien wollen ihre Benachteiligung gegenüber Katholiken und Evangelischen im ORF-Publikumsrat beenden. Dabei geht es um mehr als nur eine mögliche Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung. Die fragliche Stelle im ORF-Gesetz diskriminiert auch auf Basis der ethnischen Abstammung.

Das Logo des ORF vor dem Eingang zum ORF-Zentrum am Küniglberg.
Das ORF-Zentrum am Küniglberg

Laut ORF-Gesetz stehen sowohl der Römisch-Katholischen als auch der Evangelischen Kirche je ein Sitz im ORF-Publikumsrat zu. Die insgesamt 28 Mitglieder dieses Gremiums sollen die gesellschaftlichen Gruppen Österreichs repräsentieren und Empfehlungen zum ORF-Programm abgeben. Zudem wählen sie aus ihrer Mitte neun Mitglieder in den wesentlich einflussreicheren 35köpfigen ORF-Stiftungsrat.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich bekämpft seit geraumer Zeit diese Regelung, weil sie Menschen ohne Religionsbekenntnis und mit einer laizistischen Weltanschauung diskriminiere. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März eine Beschwerde mit dem Ziel eines Gesetzesüberprüfungsverfahrens abgewiesen und den Gang vor den Verfassungsgerichtshof ausgeschlossen. Die Konfessionsfreien haben sich daher nun wegen der Bevorzugung der Katholischen und Evangelischen Kirchen an die Europäische Kommission gewandt. Hauptargument ist dabei, dass rund ein Drittel aller Menschen in Österreich keiner Religionsgemeinschaft angehört, und diese wegen ihrer Weltanschauung bei der Entsendung in den ORF-Publikumsrat diskriminiert würden.

Ob die Europäische Kommission und deren European Board for Media Services diese Argumentation aufgreifen werden, bleibt abzuwarten. Allerdings hat die aktuelle Regelung auch abseits der von den Konfessionsfreien ins Feld geführten Diskriminierung einen weiteren Haken. Nur rund zweieinhalb Prozent der Bevölkerung Österreichs sind evangelisch. Trotzdem verfügt die Evangelische Kirche über einen Sitz im Publikumsrat, die fast doppelt so große Gruppe der Orthodoxen Kirchen und die mehr als dreimal so vielen muslimischen Menschen jedoch nicht. Erklärbar ist das wohl nur aus dem perspektivischen Festhalten an den „traditionellen“ Religionsgemeinschaften des Landes. Damit verbunden öffnet sich neben einer Diskriminierung aufgrund einer religiösen bzw. laizistischen Weltanschauung eine zweite Ebene: Das ORF-Gesetz benachteiligt durch diese Bevorzugung von Katholiken und Evangelischen insbesondere auch Menschen mit Abstammung aus Ost- und Südosteuropa sowie aus dem Nahen Osten und dem nördlichen Afrika.

Nach österreichischem Recht gibt es keinen Schutz vor Diskriminierung, der bei der Beschickung des Stiftungsrats greifen würde. Da der ORF aber mutmaßlich ohnehin wieder einmal vor einer größeren Reform steht, bleibt abzuwarten, ob diese Schieflage bestehen bleibt. Möglicherweise wird es ja in Zukunft keinen Publikumsrat in dieser Form mehr geben. Dann hätte sich die Diskriminierung quasi von selbst erledigt.

  • Thomas Mördinger ist wirtschaftlicher Geschäftsführer und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Klagsverbands
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