Die von der Post in einer Verbandsschlichtung zugesagte Hinterlegung von Paketen in für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gut erreichbaren Fächern ist ab sofort möglich.

Ab sofort sind Rollstuhlnutzende und andere Menschen mit körperlichen Einschränkungen mit einer Barriere weniger konfrontiert. Sie standen bisher oft vor dem Problem, dass ihre Paketsendungen in hoch gelegenen Fächern landeten, die ohne fremde Unterstützung unerreichbar waren. Ab sofort können ihre Lieferungen gezielt nur noch in Fächern im unteren Bereich hinterlegen lassen.
Dazu Thomas Mördinger vom Klagsverband: „Wir konnten eine Barriere beseitigen, die bisher viele Menschen in ihrem Alltag behinderte. Davon profitieren neben Personen in Rollstühlen auch andere, die Probleme haben, Pakete aus hoch gelegenen Abholfächern zu entnehmen – sei es aufgrund ihrer Körpergröße, ihres Alters oder aus anderen Gründen.“
Der Klagsverband erzielte diesen Erfolg im Zuge einer Verbandsschlichtung mit der Österreichischen Post AG. Um für die Betroffenen Barrierefreiheit herzustellen, sicherte die Post die Schaffung der Möglichkeit zu, Sendungen in ihren Abholstationen auf Wunsch nur in gut erreichbaren Fächern deponieren zu lassen.
Diese Zusage hat die Post nun erfüllt. Ab sofort ist die Zustellung in einem sogenannten „höhenbeschränkten Bereich“ möglich. Die einmalig notwendige Reservierung erfolgt entweder über die Website www.post.at/hbb, telefonisch über den Kundenservice der Post unter 0800 010 100 oder persönlich in einer der Post-Geschäftsstellen.
Über Verbandsschlichtung und Verbandsklage
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, Diskriminierungen und Barrieren für Menschen mit Behinderung zu beseitigen. Der Klagsverband darf von Gesetz wegen gegen wesentliche und dauerhafte Verstöße gegen das Gesetz vorgehen. Kommt es im Rahmen einer Verbandsschlichtung vor dem Sozialministeriumsservice zu keiner Einigung, kann der Klagsverband eine Verbandsklage vor Gericht einbringen. Diese Rechte hat neben dem Klagsverband auch der Österreichische Behindertenrat sowie die Behindertenanwaltschaft.

