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Aktuelle Seite: Start / Begriffe / mittelbare Diskriminierung

mittelbare Diskriminierung

Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die eines der sieben geschützten Merkmale aufweisen, in besonderer Weise gegenüber anderen Personen benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind

  • durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt und
  • die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

Beispiele:

  • Teilzeitbeschäftigte verdienen pro Stunde um 15% weniger als Vollzeitbeschäftigte. Da Frauen die Mehrzahl der Teilzeitbeschäftigten stellen, sind sie in besonderer Weise gegenüber Männern benachteiligt.
  • Ein Geschäft ist nur über zwei Stufen zugänglich. Alle Menschen müssen diese Stufen überwinden – RollstuhlfahrerInnen sind davon aber benachteiligt, da sie ausgeschlossen werden.
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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

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