Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, welche die sexuelle Sphäre einer Person betrifft, gesetzt wird
- welche die Würde der betroffenen Person verletzt
- welche für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
- welche ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person schafft.
Beispiele:
- Körperliche Zudringlichkeit (z.B. zu küssen versuchen, wiederholtes Anfassen oder Streicheln,…)
- Verbale Zudringlichkeit (z.B. zweideutige oder sexuelle Witze,…)
- Aufhängen obszöner oder pornographischer Bilder