Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses liegt vor, wenn eine Person aus dem Grund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal aufweist, diskriminiert wird. Sie sind auch von dem Diskriminierungsverbot geschützt.
Von einem Naheverhältnis ist auszugehen bei familiären Beziehungen, persönlicher Freundschaft, Schutzbefohlenheit oder Beistandspflicht (z.B. Angehörige, Lebenspartner, Freunde, Pflegeleistende).
Beispiele:
- Eine ArbeitnehmerIn nimmt sich oft (im gesetzlichen Rahmen) Pflegefreistellung, um sich um ihr/sein behindertes Kind zu kümmern und wird deswegen gekündigt.
- Ein Paar sucht eine Wohnung. Sobald die Frau erzählt, dass sie mit einem Afrikaner zusammen ist, ist die Wohnung vergeben.