Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Diskriminierungsgründe im Zusammenhang steht, gesetzt wird,
- die die Würde der betroffenen Person verletzt,
- die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
- die ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person schafft.
Beispiele:
- Ein Kollege wird regelmäßig beschimpft, weil er schwul ist.
- Eine Muslima, die mit Kopftuch arbeitet, wird immer wieder Ziel von Witzen.