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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / Begriffe / Anweisung zur Diskriminierung

Anweisung zur Diskriminierung

Eine Anweisung zur Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person eine andere Person zur Diskriminierung bestimmt hat.

Es wird eine Weisung erteilt, eine andere Person zu diskriminieren, was nur von einer hierarchisch höher gestellten Person möglich ist. Die höher gestellte Person muss die Diskriminierung wissentlich und willentlich hervorgerufen haben.

 

Beispiele:

  • Eine/Ein LokalinhaberIn weist ihr/sein Personal an, Gäste mit dunkler Hautfarbe nicht zu bedienen.
  • Eine/Ein ClubbesitzerIn weist ihre/seine Türsteher an, homosexuelle Paare nicht in den Club zu lassen.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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