Der Diskriminierungsschutz gilt in Österreich auf Bundesebene insbesondere in folgenden zentralen Bereichen:
Arbeitswelt
In der Arbeitswelt gilt der umfassendste Diskriminierungsschutz: Alle sieben gesetzlich geschützten Merkmale sind erfasst – also Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und seit einiger Zeit auch familienbezogene Gründe.
Diskriminierung ist während des gesamten Arbeitsverhältnisses verboten – also von der Bewerbung bis zur Beendigung.
Der Schutz besteht im Einzelnen bei:
- Bewerbung und Stellenbesetzung
- Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei sein.
- Niemand darf bei einer Bewerbung wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt werden.
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Festsetzung des Entgelts
- Freiwillige Sozialleistungen
- Aus- und Weiterbildung, Umschulung
- Beruflicher Aufstieg (Beförderung)
- Sonstige Arbeitsbedingungen (z.B. Dienstpläne, Urlaub, Aufgabenverteilung)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungen, Entlassungen oder Nichtverlängerungen von befristeten Arbeitsverhältnissen; auch in der Probezeit).
Es besteht darüber hinaus auch außerhalb des konkreten Arbeitsverhältnisses Schutz vor Diskriminierungen in folgenden Bereichen der Arbeitswelt:
- Berufsberatung
- Berufsausbildung
- selbständige Erwerbstätigkeit
Zugang zu Gütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen
In diesem Bereich sind auf Bundesebene nur die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung geschützt.
Die Formulierung „Zugang zu Gütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen“ umfasst:
- etwas kaufen (Supermarkt, online Kaufvertrag, …)
- eine Dienstleistung in Anspruch nehmen (Ärzt*innen-Besuch, in ein Lokal gehen, Friseur*innen-Besuch, …)
- den Zugang zu Wohnraum (Kauf und Miete)
Weitere Lebensbereiche
In bestimmten weiteren Lebensbereichen besteht ebenfalls ein Diskriminierungsschutz, jedoch nur für einzelne Diskriminierungsmerkmale.
Diese sind:
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit im Bildungsbereich, bei sozialen Vergünstigungen und im Sozialschutz
- Rassistische Beschimpfungen durch ein*e Lehrer*in
- Verweigerung des Zugangs zu Sozialleistungen aus rassistischen Gründen
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Bereich der Verwaltung des Bundes einschließlich der von ihm zu beaufsichtigenden Selbstverwaltung und einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten. ABER: keine Verletzung des Diskriminierungsverbots bei rechtskonformer Anwendung gesetzlicher Bestimmungen!
- Beschimpfungen durch eine*n Mitarbeiter*in einer Behörde wegen einer Behinderung
- Fehlender barrierefreier Zugang in einem Universitätsgebäude (= Selbstverwaltung)

