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Aktuelle Seite: Start / Wissen / Welche Lebensbereiche sind vor Diskriminierung geschützt? / Diskriminierungsschutz auf Landesebene

Diskriminierungsschutz auf Landesebene


Auf Landesebene besteht ein umfassender Schutz für alle Diskriminierungsmerkmale, in manchen Bundesländern auch ausdrücklich für die Geschlechtsidentität.

Dieser Schutz erstreckt sich auf verschiedene Lebensbereiche, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein können, darunter fallen:

  • Landesverwaltung
  • Arbeitswelt
  • Zugang zu Gütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von den Ländern angeboten werden
  • Bildung
  • Teilweise Soziales und Gesundheit
  • Teilweise Sozialschutz und soziale Vergünstigungen

Die Regelungen sind in den jeweiligen Landes-Gleichbehandlungs- und Landes-Antidiskriminierungsgesetzen (ADG) verankert. Es ist zu beachten, dass die Formulierungen und der Umfang des Schutzes je nach Bundesland variieren können.

Achtung! Der Anwendungsbereich der ADG der Länder ist sehr eng. Das Diskriminierungsverbot gilt nur für Tätigkeiten von natürlichen oder juristischen Personen, sofern diese Tätigkeiten den Bestimmungen der Landesgesetze der jeweiligen Bundesländer unterliegen. Das greift jedoch nur in spezifischen, wenigen Fällen. Die Abklärung, ob Bundes- oder Landeszuständigkeit vorliegt, ist oft schwierig. Für so eine Abklärung stehen insbesondere die jeweiligen Landes-Antidiskriminierungsstellen zur Verfügung.


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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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