Auf Landesebene besteht ein umfassender Schutz für alle Diskriminierungsmerkmale, in manchen Bundesländern auch ausdrücklich für die Geschlechtsidentität.
Dieser Schutz erstreckt sich auf verschiedene Lebensbereiche, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein können, darunter fallen:
- Landesverwaltung
- Arbeitswelt
- Zugang zu Gütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von den Ländern angeboten werden
- Bildung
- Teilweise Soziales und Gesundheit
- Teilweise Sozialschutz und soziale Vergünstigungen
Die Regelungen sind in den jeweiligen Landes-Gleichbehandlungs- und Landes-Antidiskriminierungsgesetzen (ADG) verankert. Es ist zu beachten, dass die Formulierungen und der Umfang des Schutzes je nach Bundesland variieren können.
Achtung! Der Anwendungsbereich der ADG der Länder ist sehr eng. Das Diskriminierungsverbot gilt nur für Tätigkeiten von natürlichen oder juristischen Personen, sofern diese Tätigkeiten den Bestimmungen der Landesgesetze der jeweiligen Bundesländer unterliegen. Das greift jedoch nur in spezifischen, wenigen Fällen. Die Abklärung, ob Bundes- oder Landeszuständigkeit vorliegt, ist oft schwierig. Für so eine Abklärung stehen insbesondere die jeweiligen Landes-Antidiskriminierungsstellen zur Verfügung.

