2015 hat der Klagsverband einen blinden Linzer in einem Verfahren unterstützt: Die Linz Linien hatten eine Straßenbahnlinie verlängert und die neuen Stationen nicht mehr mit akustischer Sprachausgabe ausgestattet. Die Gerichte konnten jedoch in zwei Instanzen keine Diskriminierung erkennen. Nachdem der Klagsverband den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat, ist als letztes Rechtsmittel noch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Verfügung gestanden.
Die Antwort auf die Beschwerde ist im September 2015 aus Genf gekommen und korrigiert die Ansicht der österreichischen Gerichte zum Teil: Das UN-Behindertenrechtskomitee stellt fest, dass Österreich seine Verpflichtungen zur Herstellung von Nichtdiskriminierung (UN-BRK Art 5 Abs 2) und Barrierefreiheit (UN-BRK Art 9 Abs 1 und 2) verletzt hat. Der österreichischen Regierung wird empfohlen, gesetzliche Mindeststandards für Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr für blinde und sehbehinderte Menschen einzuführen und diese durchsetzbar zu machen. Die österreichischen Ministerien haben nun bis März 2016 Zeit auf die UN-Empfehlungen zu reagieren.
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Hier finden Sie eine nicht-amtliche deutsche Übersetzung.
Online-Artikelserie: Alle internationalen Konventionen sehen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor. Dieses Rechtsinstrument wird allerdings sehr wenig genützt. Mit einer Online-Artikelserie, die aus acht Teilen bestanden hat, haben wir unsere Leser_innen von Juli bis Oktober 2015 über die Vor- und Nachteile von Individualbeschwerden informiert.
Themen-Schwerpunkt Individualbeschwerden bei der Klagsverbands-Klausur: Auch bei unserer Jahres-Klausur haben wir unsere Mitglieder bei einem Themen-Schwerpunkt informiert und sie motiviert, dieses zum großen Teil noch unbekannte Rechtsinstrument in Zukunft verstärkt in Betracht zu ziehen.