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Aktuelle Seite: Start / Rechtsprechung / Diskriminierungs-Gründe / Mehrfach-/intersektionelle Diskriminierung

Mehrfach-/intersektionelle Diskriminierung

2025

Die Verweigerung des Zugangs zu einem Schwimmbad aufgrund des Tragens eines Burkinis stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts dar. Auch nahestehende Personen, die selbst keinen Burkini tragen, werden durch die Verweigerung des Zugangs diskriminiert – BG Purkersdorf 09.03.2025, 6 C 177/24s

2023

Die laufende Thematisierung eines Kopftuchs bei der Bewerbung um eine Berufsausbildung und die mehrfache Bitte, das Kopftuch zurückzubinden oder abzunehmen, stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion dar – LGZ Wien 06.03.2023, 34 R 19/23f; BG Innere Stadt 29.11.2022, 35 C 148/22

2020

Keine mittelbare Geschlechterdiskriminierung bei Kürzung hoher Betriebspensionszahlungen, die mehr Männer als Frauen betrifft, wenn es sozialpolitische Rechtfertigung gibt. Keine Altersdiskriminierung bloß weil bestimmte Jahrgänge überhaupt anderes Betriebspensionssystem haben. – EuGH 24.11.2020, C-223/19 YS vs. NK AG

2018

Zusätzliche Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige zur Gewährung der Oö Wohnbeihilfe sind Diskriminierung einer Alleinerzieherin mit türkischer Staatsangehörigkeit aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – LG Linz 9.11.2018, 14R201/18d

2016

Bloße Frage nach dem Ablegen des Kopftuchs für Glaubhaftmachung unzureichend – OLG Linz 21.9.2016, 12Ra63/16w

Hinterbliebenenversorgung nur für vor dem 60. Lebensjahr eingetragene Lebenspartner_innen stellt keine Diskriminierung dar – EuGH, 24.11.2016, C-443/15, Parris vs. Trinity College Dublin

Kündigung wegen Gesichtsschleier keine Diskriminierung –  OGH, 25.05.2016, 9ObA117/15v

2014

Umwandlung der Administrativpension in eine betriebliche vorzeitige Alterspension führt zu keiner Geschlechts- und Altersdiskriminierung  – OGH 9 ObA 19/14f

Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer 60-jährigen Angestellten durch Zeitablauf infolge einer wirksam vereinbarten Befristung ist Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – OGH 8 ObA 69/13z

2013

Erfolgreiche Kündigungsanfechtung führt nicht zu Schadenersatz – OGH 8 ObA 76/12b

2011

Zurechnung einer sexuellen Belästigung einer begünstigt behinderten Arbeitnehmerin durch einen Vorgesetzten an eine KG  – OGH 9ObA118/11k

2009

Belästigung einer transsexuellen Frau – Transsexualität als Behinderung? – OGH, 10b189/09i, 15.12.2009

Übertragung der ärztlichen Leitung an einen Mann ist keine Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechts –OGH, 1Ob153/09w, 08.09.2009

2007

Beendigung des Dienstverhältnisses einer Diabetikerin in der Probezeit – Schlichtung und Urteil

2005

Belästigung im Rahmen der Teilqualifizierungslehre – LGZ Graz, 33Cga122/04y, 14.09.2005

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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