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Aktuelle Seite: Start / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2021 / Jahresbericht 2018 / Rechtspolitik

Rechtspolitik

Gesetze können Diskriminierung bekämpfen, aber auch bewirken. Mit seinen Stellungnahmen partizipiert der Klagsverband aktiv an politischen Prozessen und versucht, die Gesetzgebung im Sinne umfassender Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik zu beeinflussen.
Die besondere Stärke des Klagsverbands in diesem Bereich liegt darin, Diskriminierungsaspekte auch in Gesetzen zu erkennen, die nicht vordergründig der Gleichstellungsgesetzgebung zuzuordnen sind.
In den vergangenen Jahren haben wir auch vermehrt mit Schattenberichten zu internationalen Konventionen und Monitoringprozessen einen Beitrag zur Entwicklung menschenrechtlicher Standards geleistet.

Stellungnahme zum Tiroler Kulturförderungsgesetz

Stellungnahme zum Universitätsgesetz

Stellungnahme zum Vorarlberger Kulturförderungsgesetz

Stellungnahme zum Symbolegesetz

Stellungnahme zur Nö. Schulsprengelverordnung

Stellungnahme zum Oö. Antidiskriminierungsgesetz

Stellungnahme zum Salzburger Veranstaltungsgesetz

Stellungnahme zum EGVG/VStG

Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz, dem Schulunterrichtsgesetz und dem Schulpflichtgesetz 1985

Stellungnahme zum Projektantrag zur Änderung der ÖNORM B 1600
(Stellungnahmen zu ÖNORMen können nicht kostenfrei veröffentlicht werden.)

Stellungnahme zum Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz

Stellungnahme zur Nö. Bauordnung

Neben den Stellungnahmen engagiert sich der Klagsverband auch im Rahmen des internationalen Menschenrechtsschutzes in Form von Schattenberichten. Das sind Alternativberichte der Zivilgesellschaft, die ergänzend zu den offiziellen Staatenberichten bei den Prüfungen zur Umsetzung verschiedener völkerrechtlicher Konventionen herangezogen werden.
Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention: Diesen Bericht haben wir bereits unter dem Menüpunkt „Jahresschwerpunkt Frauenrechtskonvention“ ausführlich beschrieben. Der Bericht wurde vom Klagsverband koordiniert.
Schattenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention: Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich wird 2019 von der UNO überprüft. Der Klagsverband hat einen Beitrag zum Schattenbericht der Zivilgesellschaft verfasst (Artikel 5 UN-BRK Gleichstellung und Antidiskriminierung) und am Schattenbericht des Monitoringausschusses mitgearbeitet.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

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