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Rechtsdurchsetzung

Neue Klagen

59-jährige erhält aufgrund ihres Alters keine Fördermaßnahme des AMS (unser Verfahren mit DIE JURISTINNEN): Bei diesem Verfahren unterstützen wir eine 59-jährige Frau, die aufgrund ihres Alters vom AMS keine Fördermaßnahme finanziert bekommt. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter darf aus unserer Sicht kein Argument sein, denn bei einer Kündigung (gegen den Willen der Arbeitnehmerin) ist das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch diskriminierend. Wir haben die Klage eingebracht und warten auf die vorbereitende Tagsatzung.

Laufende Verfahren

OÖ: Türkischer Staatsbürger kann formale Anforderungen für den Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erfüllen: Dieses Gerichtsverfahren beschäftigt sich erneut mit der Oberösterreichischen Wohnbeihilfe. Nachdem der Klagsverband das Land Oberösterreich bereits zweimal erfolgreich geklagt hat, haben wir erneut eine Klage wegen der Wohnbeihilfe eingebracht. Diesmal geht es nicht um den Nachweis von Erwerbszeiten, sondern um Deutschkenntnisse. Seit dem Jahr 2018 müssen nicht-österreichische Staatsbürger_innen in Oberösterreich mit einem Zertifikat nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Für viele Personen ist das schwierig: Auch wenn die Betroffenen einen Deutschkurs machen, dauert es bis zu einem Jahr oder länger, bis sie das verlangte Zertifikat erhalten. Somit werden Personen aus Drittstaaten wieder benachteiligt. Dieser Fall wurde von unserem Mitgliedsverein migrare an uns herangetragen. Nachdem das erstinstanzliche Gericht eine Diskriminierung festgestellt hat, läuft derzeit das Berufungsverfahren beim Landesgericht Linz. Zur Klärung der im Fall wesentlichen europarechtlichen Fragen ist eine Vorlage zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof notwendig.

Ein Fall für den Klagsverband

Bei jeder Anfrage, die wir von unseren Mitgliedsvereinen weitergeleitet bekommen, muss geprüft werden, ob sich der Fall überhaupt für eine Klage eignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist. Der Klagsverband führt in erster Linie Musterverfahren. Vor einem Verfahren muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko? Was erwartet sich die betroffene Person von einem Gerichtsverfahren? Eignet sich eine richterliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus für die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit des Klagsverbands und die Beratungspraxis seiner Mitgliedsorganisationen? Diese Fragen werden von der Juristin des Klagsverbands geprüft. Sie spricht auch eine Empfehlung aus, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Die letzte Entscheidung hat ein internes Gremium, der „Klagsausschuss“.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

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