Ein empfehlenswertes erstes handliches Nachschlagewerk mit allen Änderungen in den Materiengesetzen.
Entwurf zu Wiener ADG bringt lang geforderte Verbesserungen!
Endlich soll der Diskriminierungsschutz auf Behinderung ausgeweitet werden. Auch das Wort „Rasse“ wird endlich entfernt!
EU-Recht und ausländische ArbeitnehmerInnen – ein empfehlenswertes neues Buch
Die AnwältInnen Doris Einwallner und Thomas Neugschwendtner bieten einen umfassenden Überblick übder die rechtliche Stellung von AusländerInnen, die in Österreich arbeiten – inklusive Sozialrecht.
Rezension zum Buch „Mobbing“ von Thomas Majoros
Was wird vom Begriff „Mobbing“ umfasst? Welchen Verhaltensweisen kommt rechtliche Relevanz zu? Welche Rechte haben Betroffene? Diese Fragen behandelt der Autor in seinem praxisorientierten Buch mit allen Facetten.
Endlich „Rasse“ aus Gesetzen verbannen!
Das deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der deutschen Regierung in einem Schreiben, den Begriff der „Rasse“ im Grundgesetz durch das Wort „rassistisch“ zu ersetzen.
EGMR-Urteil: Verbote im Fortpflanzungsmedizinbereich nicht gerechtfertigt
Österreich hat sich zwar grundsätzlich für eine Zulässigkeit von medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausgesprochen. Allerdings erkannte der EGMR das Verbot hierfür Spendersperma oder –eizellen zu verwenden für nicht gerechtfertigt.
Deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechts-konvention mahnt mehr Informationen in Leichter Sprache an
Neues Internetangebot: http://www.ich-kenne-meine-rechte.de
EuGH-Urteil: Quote beim Zugang zum Medizinstudium nur eingeschränkt zulässig
EU-BürgerInnen dürfen nicht vom Medizinstudium an heimischen Universitäten abgehalten werden. Eine eventuelle Quote muss umfassend begründet und angemessen sein.
Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2009
Wieder umfangreiche Prüfung von Diskriminierungsfällen besonders aufgrund einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts und des Alters.
Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz baut Hierarchisierung aus
Verbesserungen bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und bei sexueller Belästigung sind zu begrüßen. Doch warum werden die anderen Gründe ausgespart?