Während die Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie von „sexueller Ausrichtung“ spricht, verwendet das Gleichbehandlungsgesetz den Begriff „sexuelle Orientierung“, der in der Literatur gebräuchlicher ist.
Sexuelle Orientierung umfasst heterosexuelle, homosexuelle und bisexuelle Orientierung. Trans- und Intergeschlechtlichkeit (früher häufig auch „Transsexualität“ und „Intersexualität“) wird dagegen dem Geschlecht zugeordnet.
Beispiele:
Kann ich mich zur Wehr setzen, wenn mir (weiblich) und meiner Lebensgefährtin aufgrund unserer sexuellen Orientierung ein Mietvertrag verweigert wird?
Nein. Da es sich bei Mietverträgen um privatrechtliche Verträge handelt und diese in die Kompetenz des Bundes fallen, ist das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz, GlBG) anzuwenden.
Das GlBG kennt jedoch keine Regelung der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Mein Unternehmen bietet gewisse Benefits nur für verheiratete Paare. Ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und kann nicht heiraten. Habe ich Anspruch auf denselben Benefit wie meine verheirateten KollegInnen?
Wird die sexuelle Orientierung einer Person direkt zum Differenzierungskriterium gemacht, liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor, sofern die Situation der zu vergleichenden Personen auch vergleichbar iSd Gesetzes ist. Die Materialien zum GlBG legen fest, dass im Hinblick auf die Lebensform die Benachteiligung homosexueller Lebensgemeinschaften gegenüber unverheirateten heterosexuellen Paaren unzulässig sei. Betriebliche Sozialleistungen zum Beispiel dürften entweder nur allen eheähnlichen Gemeinschaften zustehen oder nur an Ehepaare geleistet werden. Nach der neuen Rechtslage muss in einer differenzierten Behandlung hetero- und homosexueller Lebensgemeinschaften durch einen Arbeitgeber, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots gesehen werden.
Ich bin schwul. Muss ich bei einem Vorstellungsgespräch auf die Frage, ob und mit wem ich in einer Lebensgemeinschaft lebe, antworten?
Nein. Hinsichtlich des Fragerechts des Arbeitgebers muss das Persönlichkeitsrecht des Befragten abgewogen werden. Sie müssen diese Frage daher auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Ich bin schwul und wollte kürzlich mit meinem Freund in einem Lokal essen. Aufgrund eines Regenbogenansteckers vermutete der Kellner meine sexuelle Orientierung, machte einen Witz über „echte Männer“ und sagte uns, dass kein Tisch frei sei. Ein nach uns kommendes Paar erhielt aber einen Tisch, obwohl sie auch nicht reserviert hatten. Was kann ich tun?
Das GlBG kennt keine Regelung der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.