Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn jemand aufgrund eines oder mehrerer Diskriminierungsgründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Beispiele:
- Eine Frau verdient um 20% weniger als ihr männlicher Kollege, obwohl sie gleich qualifiziert ist und über längere Berufserfahrung verfügt.
- Eine Arbeitgeberin stellt eine Frau nur aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ein, obwohl sie am besten qualifiziert ist.
- Ein Arbeitgeber lädt einen behinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch. Er nimmt – ohne das im Einzelfall zu überprüfen – an, dass der Bewerber den Anforderungen dieser Stelle nicht gewachsen ist.