Zwei neue Fälle bei den Arbeitsgerichten anhängig
ENAR antwortet auf Kommissionsbericht zur Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie
Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus hätte sich in manchen Bereichen klarere Aussagen erwartet. Diese Anregungen decken sich mit den Positionen des Klagsverbands.
Vorschläge zur Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes gibt es erste Erfahrungen. Eine gute Gelegenheit zur Nachjustierung.
Erste Eindrücke vom Regierungsprogramm
Welche Ziele setzt sich die neue Bundesregierung im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung? Die Antwort fällt für die einzelnen Diskriminierungsgründe sehr unterschiedlich aus.
Rassistische Beschimpfung beim Heer: Diskriminierung, nicht nur „Schikane“
MigrantInnen sind zunehmend auch im österreichischen Bundesheer anzutreffen. Wie können sie sich dort gegen rassistische Diskriminierung wehren? Und sind dort die Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden?
Klagsverband auf Belgrader Antidiskriminierungs-Konferenz
Am 5. und 6. Dezember 2006 veranstalteten das United Nations Development Programme (UNDP) eine Konferenz, um den Entwurf eines serbischen Antidiskriminierungsgesetzes vorzustellen. Der Klagsverband stellte dabei die Situation in Österreich dar.
Slowenische Delegation zu Besuch bei Klagsverband
Intensive Gespräche über Erfahrungen und Herausforderungen der Bekämpfung von Diskriminierung
Gleichbehandlung für Drittstaatsangehörige
ENAR fordert eine bessere Rechtstellung für Nicht-EU-BürgerInnen, zum Beispiel die Streichung der Staatsbürgerschaftsausnahme in der Antirassismus-Richtlinie
Richtungsweisendes Urteil wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung
Erste rechtskräftige Entscheidung wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz
Antrag an Gleichbehandlungskommission: Muslimisches Kopftuch in der Arbeitswelt
Aufgrund vieler Anfragen und zahlreicher Medienberichte soll in einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission klargestellt werden, dass ein Kopftuchverbot grundsätzlich eine Diskriminierung darstellt und daher verboten ist.