Religion und Weltanschauung

Religion und Weltanschauung sind - ähnlich wie ethnische Herkunft - in den Richtlinien nicht definiert.

Die Erläuternden Bemerkungen zum Gleichbehandlungsgesetz halten fest, dass Religion nicht auf Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften beschränkt ist. Als Minimalerfordernis gelten ein Bekenntnis, Anleitungen für die Lebensführung und ein Kult.

Weltanschauung ist eng mit Religion verbunden. Der Begriff umfasst areligiöse Überzeugungen und sonstige umfassende philosophische und Lebenskonzepte. Die Erläuternden Bemerkungen deuten darauf hin, dass auch politische Überzeugungen geschützt sind. Dieser Interpretation ist auch die Bundes-Gleichbehandlungskommission gefolgt.