• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / Kommentare / Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug

Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug

Sachverhalt

Im November 2006 kaufte der Betroffene ein Zugticket für die Strecke von Wien nach Berlin und zurück. Das Verkehrsunternehmen teilte den Preis der Fahrkarten mit, über welchen sich der Betroffene wunderte, denn das gegenständliche Unternehmen bewarb die Strecke mit sehr viel günstigeren Fahrpreisen (teilweise ab 29,- € für eine einfache Fahrt). Der Mann im Rollstuhl konnte aber den günstigeren Nachtzug nicht verwenden, da dieser nicht barrierefrei war. Durch den Ausschluss von den preisgünstigen Angeboten und die erheblichen Mehrkosten für die Verbindung mit einem rollstuhlgerechten Zug fühlte sich der Betroffene aufgrund seiner Behinderung diskriminiert.

Schlichtung

In dem vom Betroffenen eingeleiteten Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt einigten sich die Parteien auf eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung verpflichtete sich das Verkehrsunternehmen zu einem schriftlichen Entschuldigungsschreiben an den Rollstuhlfahrer und in einem zweiten Punkt zur Prüfung, ob dem Betroffenen der materielle Schaden, der vom Kauf des wesentlich teureren Tickets herrührte, ersetzt werden kann. Die Schlichtungsvereinbarung wurde in beiden Punkten vom Verkehrsunternehmen erfüllt. Neben dem Entschuldigungsschreiben wurden dem Rollstuhlfahrer die tatsächlichen Differenzkosten für den teureren Fahrschein in Form eines Reisegutscheines erstattet.

Kommentar

Gemäß § 4 BGStG darf grundsätzlich niemand aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Durch den Umstand, dass der Betroffene die günstige Nachtzugverbindung nicht nutzen konnte, weil dieser Zug nicht rollstuhlgerecht war, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs 2 BGStG vor.

Dem Betroffenen ging es im Schlichtungsverfahren einerseits um die Feststellung der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung durch das Verkehrsunternehmen und andererseits um eine Lösungsfindung im Allgemeinen. Es ist dem Rollstuhlfahrer einsichtig, dass derzeit noch nicht alle Züge auf jeder Verbindung und zu allen Tageszeiten barrierefrei sein können, aber allein aus diesem Grund dürfen Menschen mit Behinderung nicht von den günstigen Preisen für die Tickets ausgeschlossen sein.

zum Seitenanfang

Sidebar

  • Kommentare
    • Ablehnung der Bewerbung eines österreichischen Staatsbürgers syrischer Abstammung
    • Ablehnung einer muslimischen Ärztin
    • Antisemitische Beschimpfung eines Lokalgasts
    • Ausschluss eines Gehörlosen von der Kommunikation
    • Beendigung des Dienstverhältnisses einer Diabetikerin in der Probezeit
    • Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück
    • Die sollen zurück in ihre Heimat gehen!
    • Diskriminierende Tarifbestimmungen
    • Einlassverweigerung in Lokal
    • Für Rollstuhlfahrer kein Zugang zur Bezirksvertretung!
    • Geh weg nach Afrika!
    • Homophobe Äußerungen – nur rauher Umgangston???
    • Italiener? – Kein Mietvertrag
    • Kameltreiber unerwünscht
    • Kein Job für Ärztin mit Kopftuch!
    • Kein Lokal für Menschen mit dunkler Hautfarbe
    • Kein Verkauf an Ausländerin
    • Kein Mietvertrag für türkische WohnungsinteressentInnen
    • Keine Autoreparatur auf Grund rassistischer Motive
    • Keine Bewirtung in Pizzeria
    • Lokalverbot ohne den Grund zu nennen
    • Nichtzulassung eines Blinden zum persönlichen Bewerbungsgespräch
    • Portier mit akzentfreiem Deutsch gesucht?
    • Rassistische Beschimpfung eines Taxifahrers
    • Reiseversicherung weigert sich Rollstuhlfahrer zu versichern!
    • Schwarz: Küchenhilfe, nicht Kellnerin!
    • Sexistische Übergriffe in Großküche
    • Tagesmutter lehnt Aufnahme eines muslimischen Kindes ab!
    • Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug
    • Wegen Hautfarbe Zutritt zu Diskothek verweigert
    • Zugang zu Gericht mit Kirpan

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz