• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / Kommentare / Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück

Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück

Sachverhalt:

Der Kläger ist Benutzer einens elektrischen Rollstuhls. Als Inhaber eines Semestertickets ist er regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Bei einer Fahrt wurde ihm jedoch vom Busfahrer die Mitfahrt mit der Begründung verweigert, dass elektrische Rollstühle wegen des hohen Gewichts nicht mittels der am Bus befindlichen Rampe in den Bus einfahren können. Nachdem der Rollstuhlfahrer den Buslenker darauf aufmerksam gemacht hat, dass er immer mittels der Rampe in Bus gelangt und sich über den Fahrer beim Vorgesetzten beschweren würde, fuhr der Busfahrer einfach davon und ließ den Mann an der Haltestelle zurück.

Schlichtung:

Im Schlichtungsverfahren forderte der Mann vom Arbeitgeber des Busfahrers ein Entschuldigungsschreiben und Schadenersatz. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Mediation zum Thema Schadenersatz wurde
vom Verkehrsunternehmen abgelehnt. Es konnte zwischen den Parteien daher keine Einigung erzielt werden.

Klage:

Mittels Klage forderte der Rollstuhlfahrer vertreten durch den Klagsverband zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung Schadenersatz in Höhe des Mindestbetrages von 400,-€. Im Verfahren wendete das Verkehrsunternemen ein, dass die Mitnahme eines Rollstuhls nicht möglich war, weil sich bereits zwei Kinderwägen im Bus befanden hätten. Anders als die beklagte Partei sah das Gericht in der Weigerung, den Rollstuhlahrer mitzunehmen, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Im Urteil stellte das Gericht fest, dass der Buslenker den Rollstuhlfahrer ohne triftigen Grund, insbesondere ohne, dass bereits zwei Kinderwägen im Businneren vorhanden gewesen wären, die Mitnahme verweigerte. Im Urteil wurde die beklagte Partei zur Zahlung der geforderten 400,- € samt 4% Zinsen und Erstattung der Barauslagen in Höhe von 55,- € verpflichtet. Die Berufungsinstanz bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts.

Kommentar

Gemäß § 4 Abs. 1 BGStG darf niemand unmittelbar oder mittelbar aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden. Eine unmittelbare Diskriminierung ist gem. § 5 Abs. 1 BGStG dann gegeben, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die Rechtsfolge der Verletzung des Diskriminierungsverbots ist ein Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung (§ 9 BGStG).

Diese eindeutige und klare Entscheidung des Gerichts in diesem Fall zeigt, dass die Mitnahmeverweigerung eines Rollstuhlfahrers durch ein Verkehrsunternehmen keinesfalls toleriert werden muss und eindeutig eine unmittelbare und damit sachlich nicht zu rechtfertigende Diskriminierung aufgrund einer Behinderung darstellt.

Haupt-Sidebar

  • Kommentare
    • Ablehnung der Bewerbung eines österreichischen Staatsbürgers syrischer Abstammung
    • Ablehnung einer muslimischen Ärztin
    • Antisemitische Beschimpfung eines Lokalgasts
    • Ausschluss eines Gehörlosen von der Kommunikation
    • Beendigung des Dienstverhältnisses einer Diabetikerin in der Probezeit
    • Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück
    • Die sollen zurück in ihre Heimat gehen!
    • Diskriminierende Tarifbestimmungen
    • Einlassverweigerung in Lokal
    • Für Rollstuhlfahrer kein Zugang zur Bezirksvertretung!
    • Geh weg nach Afrika!
    • Homophobe Äußerungen – nur rauher Umgangston???
    • Italiener? – Kein Mietvertrag
    • Kameltreiber unerwünscht
    • Kein Job für Ärztin mit Kopftuch!
    • Kein Lokal für Menschen mit dunkler Hautfarbe
    • Kein Verkauf an Ausländerin
    • Kein Mietvertrag für türkische WohnungsinteressentInnen
    • Keine Autoreparatur auf Grund rassistischer Motive
    • Keine Bewirtung in Pizzeria
    • Lokalverbot ohne den Grund zu nennen
    • Nichtzulassung eines Blinden zum persönlichen Bewerbungsgespräch
    • Portier mit akzentfreiem Deutsch gesucht?
    • Rassistische Beschimpfung eines Taxifahrers
    • Reiseversicherung weigert sich Rollstuhlfahrer zu versichern!
    • Schwarz: Küchenhilfe, nicht Kellnerin!
    • Sexistische Übergriffe in Großküche
    • Tagesmutter lehnt Aufnahme eines muslimischen Kindes ab!
    • Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug
    • Wegen Hautfarbe Zutritt zu Diskothek verweigert
    • Zugang zu Gericht mit Kirpan

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.